AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen – Anbieter Stand: April 2026
Präambel: Die Konfetti GmbH (im Folgenden: konfetti) betreibt eine Plattform zur Buchung von Events durch Endkunden, die von Partnern auf der Plattform angeboten werden. Dabei ist konfetti als Handelsvertreter tätig. Buchungen können durch die Endkunden direkt über die Plattform durchgeführt werden.
Die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:
- Keine feste Vertragslaufzeit
- Keine Exklusivitätsklauseln
- Erfolgsbasierte Vergütung bei vermittelten Buchungen
- Kostenpflichtige Partnerpläne für die Nutzung des Partneraccounts und der damit verbundenen Plattformleistungen nach Maßgabe des im Partneraccount angezeigten und vom Anbieter bestätigten Plans bzw. einer individuellen Vereinbarung in Textform
- Private Events auf Anfrage mit vorheriger Absprache
- Marketing- und Kundenserviceleistungen durch uns
- Fazit: Ihr begeistert Menschen, wir kümmern uns um den Rest
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Anbieter-AGB) regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und uns für das Angebot Ihrer Events über unsere Plattform. (2) Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung der Anbieter-AGB. konfetti ist berechtigt, diese AGB nach Maßgabe von § 14a zu ändern. (3) Abweichende Bedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Endkunde: Eine natürliche oder juristische Person, der oder die über das Internetportal gokonfetti.com eine Dienstleistung (nachfolgend: Event) kauft bzw. für einen bestimmten Zeitraum bucht. (2) Anbieter: Anbieter können Events inserieren und präsentieren. (3) Betreiber: Der Betreiber ist die Konfetti GmbH (nachfolgend: konfetti). (4) Plattform: Die konfetti-Webseite, über die Endkunden beim Anbieter Leistungen buchen können. (5) Endkundenpreise: Endkundenpreis ist der Preis eines Tickets inklusive aller Steuern und eventuellen Abgaben.
§ 3 Gegenstand des Vertrags (1) Die Anbieter betrauen konfetti mit der Wahrnehmung ihrer Interessen und beauftragen konfetti mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Vertrieb der angebotenen Events. (2) Die Anbieter treten als gewerbliche Anbieter (Unternehmer) auf. (3) konfetti agiert für Anbieter als Handelsvertreter mit Vollmacht zum Abschluss von Geschäften und wahrt während der Dauer der Betrauung fortlaufend die Belange des Anbieters unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Vertrags. Die Anzahl der Events und Tickets hierfür und die Dauer der Betrauung werden durch den Anbieter bestimmt. (4) Der Anbieter ermächtigt konfetti, für ihn Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über die Buchung von Events abzugeben und entgegenzunehmen und den Vertragsschluss zwischen Anbieter und Endkunden abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Abgabe von Angeboten des Anbieters und die Annahme von Angeboten des Endkunden. Darüber hinaus bevollmächtigt der Anbieter konfetti zur Abwicklung und etwaigen Rückabwicklung von Zahlungen. Konfetti fungiert dabei nicht als Garant für die Zahlungsfähigkeit der Endkunden. (5) konfetti wird als Vertreter des Anbieters in dessen Namen dem jeweiligen Endkunden gegebenenfalls ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Der Anbieter bevollmächtigt konfetti hiermit entsprechend. Verbrauchern stehen ggf. zudem die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Regelungen zu. Sowohl Widerrufs- als auch Gewährleistungsrecht bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter. (6) Zulässige Anbieter und Voraussetzungen der Zusammenarbeit: konfetti arbeitet ausschließlich mit Unternehmen zusammen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne der einschlägigen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften ausüben. Der Anbieter garantiert, dass er über alle für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Qualifikationen und Registrierungen verfügt. Der Anbieter ist für die Einhaltung sämtlicher in seinem Sitzstaat und am Ort der Leistungserbringung geltenden steuer-, gewerbe-, sicherheits-, verbraucher- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. konfetti übernimmt insoweit keine steuerliche oder rechtliche Beratung. konfetti behält sich vor, die Zusammenarbeit abzulehnen oder bestehende Profile zu deaktivieren, wenn Zweifel an der gewerblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung oder der rechtlichen Konformität des Anbieters bestehen. (7) Besondere Anforderungen an Anbieter mit Sitz im Ausland: a) Anbieter mit Sitz in der Europäischen Union (außer Deutschland): Der Anbieter hat seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, wenn eine solche nicht vergeben wurde, durch geeignete Unterlagen über die geschäftliche Registrierung, sowie einer schriftlichen Bestätigung über eine etwaige Steuerbefreiung. b) Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union: Der Anbieter muss durch amtliche Dokumente (z. B. Handelsregisterauszug, Company Number, Tax ID, Business Certificate) nachweisen, dass er ein registriertes Unternehmen ist. konfetti kann zusätzliche Unterlagen verlangen, um die Unternehmensidentität zu überprüfen. c) Ausschluss von Privatpersonen: Die Registrierung von Privatpersonen ohne geschäftliche Registrierung oder ohne Nachweis einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit ist ausgeschlossen. d) Nachweispflichten, Kontrollrechte & Zurückhalten von Auszahlungen: Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Nachweise zu seiner Unternehmereigenschaft vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen. konfetti ist berechtigt, die Freischaltung des Anbieter-Kontos, die Veröffentlichung von Angeboten sowie Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis die angeforderten Nachweise vollständig und plausibel erbracht wurden. konfetti ist ferner berechtigt, die Zusammenarbeit zu verweigern oder ein bestehendes Konto zu sperren, wenn Nachweise fehlen, unzutreffend sind oder Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen. (8) konfetti stellt dem Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit einen digitalen Partner Account und damit verbundene Plattformleistungen zur Verfügung. Diese können insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Angeboten, Terminen, Buchungen, Zahlungen, Abrechnungen, buchungsbezogene Kommunikation, Sichtbarkeit auf der Plattform sowie weitere unterstützende Leistungen umfassen. Der konkrete Funktionsumfang sowie eine etwaige Entgeltpflicht ergeben sich aus dem dem Anbieter zugeordneten und von ihm bestätigten Partnerplan, der Preis- und Leistungsübersicht oder einer individuellen Vereinbarung in Textform und können sich im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform ändern; konfetti wird den Anbieter über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, eine bestimmte Sichtbarkeit, eine bestimmte Platzierung, bestimmte Anfragen, Buchungen oder Umsätze besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
§ 4 Inserierung von Events über die konfetti Plattform (1) Der Anbieter stellt bei ihm buchbare Events in das Portal von konfetti ein. Hierfür kann der Anbieter sein Portfolio an Angeboten auf der konfetti Plattform über seinen Account verwalten. (2) Der Anbieter garantiert, keine Inhalte, Beschreibungen, Medien, Kurse oder sonstigen Leistungen einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder die nachstehenden, insbesondere, aber nicht abschließend geltenden Verbote, verstoßen. Untersagt sind insbesondere Inhalte oder Angebote: die Waffen, Munition, Sprengstoffe oder vergleichbare gefährliche Gegenstände betreffen oder deren Einsatz fördern; die Drogen, Betäubungsmittel, nicht zugelassene Arzneimittel oder deren Konsum fördern; die pornografische, sexuell explizite oder anderweitig anstößige Inhalte enthalten; die Gewalt verherrlichen oder zu rechtswidrigen Handlungen anleiten; die extremistische, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Inhalte, Handlungen oder Symbole beinhalten. konfetti ist berechtigt, entsprechende Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, Angebote nicht zu veröffentlichen und den Anbieter bei Verstößen zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Weitergehende Rechte von konfetti, insbesondere nach § 9 dieser Anbieter-AGB, bleiben unberührt. (3) Event-Inserate müssen alle notwendigen Informationen enthalten, einschließlich Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen (Alter, Gesundheitszustand, erforderliche Fähigkeiten, usw.), inhärente Risiken, logistische Informationen (Ort, Zeit, Treffpunkt, Dauer, Kleidung, usw.) sowie sonstige von konfetti angeforderte Informationen. Die Informationen müssen durch den Anbieter stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. (4) Die im jeweiligen Inserat hinterlegten Angaben werden Teil des zwischen Endkunden und Anbieter abgeschlossenen Vertrages. (5) Der Anbieter bestätigt mit der Inserierung auf der Plattform, dass die inserierten Leistungen in dessen alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere bestätigt der Anbieter, durch das Einstellen von Inseraten nicht gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu verstoßen. (6) Um eine angemessene Qualität und Attraktivität der in der Plattform eingestellten Events garantieren zu können, behält konfetti sich vor, Anbieter und eingereichte Vorschläge für Angebote im Hinblick auf Bezeichnung, Beschreibung, Ticketpreise, Terminierung und Visualisierung zu überprüfen, nach eigenem Ermessen anzupassen oder ggf. abzulehnen bzw. zu deaktivieren. Jedes Event und alle späteren Änderungen hieran werden erst nach Überprüfung, gegebenenfalls Anpassung und Freigabe durch konfetti in der Plattform eingestellt. Anbieter haben keinen Anspruch auf die Vermittlung bestimmter Events. konfetti ist jederzeit berechtigt, die Beauftragung zur Vermittlung durch Anbieter abzulehnen, und zwar ohne Nennung von Gründen, aber insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel an der Echtheit oder Qualität der angebotenen Events bestehen. (7) Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Preise, die Verfügbarkeit und die Leistungen für die über die konfetti Plattform angebotenen Dienstleistungen gleich oder besser sind als diejenigen, die über die eigene Webseite des Anbieters oder andere Online- Buchungsplattformen zur Verfügung gestellt werden. Kunden, die eine Dienstleistung über die konfetti Plattform buchen, werden mindestens so gut behandelt wie Kunden, die über die eigene oder eine andere Online-Buchungsplattform buchen. (8) Nutzungsrechte an Inhalten: Der Anbieter räumt konfetti an sämtlichen im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten oder auf der Plattform veröffentlichten Inhalten, insbesondere Fotos, Videos, Bildmaterial, Grafiken, Texten sowie sonstigen Medien, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bewerbung, Veröffentlichung sowie zur Nutzung zu Marketing-, Werbe-, PR- und Social-Media-Zwecken, sowohl online als auch offline. konfetti ist berechtigt, die Inhalte technisch zu bearbeiten, zu kürzen, anzupassen oder in andere Formate zu überführen, sofern der Charakter des jeweiligen Events nicht wesentlich verändert wird. Der Anbieter versichert, dass er über sämtliche für die Einräumung der vorstehenden Rechte erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verfügt und dass durch die Nutzung der Inhalte durch konfetti keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Anbieter stellt konfetti insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Vertragsschluss über die konfetti Plattform (1) Endkunden können über die Plattform die dort inserierten Events buchen. Der Vertragsschluss wird dabei im Rahmen des § 3 durch konfetti abgewickelt. Der Vertrag kommt zwischen Anbieter und Endkunde zustande. Der Anbieter bevollmächtigt konfetti, Buchungen zu verwalten, ggf. zu stornieren und dem Kunden ganz oder teilweise Rückerstattungen nach Maßgabe der vorliegenden AGB zu gewähren. (2) Die vom Anbieter eingestellten Endkundenpreise enthalten alle relevanten Steuern und Abgaben. Sie verstehen sich somit als Endpreise. Sind darüber hinaus im Rahmen der Teilnahme an einem Event Zahlungen an Dritte zu leisten (z.B. Eintrittsgelder), ist darauf explizit im Inserat hinzuweisen. Die Anzeige des Preises auf der Plattform kann in verschiedenen Währungen erfolgen. (3) Für die Abwicklung von Zahlungen greift konfetti auf Zahlungsdienstleister zurück. Die Kosten dafür trägt konfetti, wobei konfetti dem Anbieter gegebenenfalls eine Fremdwährungsgebühr in Rechnung stellen kann. Die Zahlung wird in der im Event- Inserat angegebenen Währung abgewickelt. Wird eine vom Endkunden veranlasste Zahlung nicht eingelöst bzw. tritt ein Zahlungsausfall (z.B. durch Rückbuchung) ein, bevor der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat, wird konfetti den Anbieter informieren und die Buchung stornieren. Wird eine vom Endkunden veranlasste Zahlung nicht eingelöst bzw. tritt ein Zahlungsausfall ein, nachdem der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat (oder so knapp vorher, dass eine Stornierung nicht mehr erfolgen konnte), wird konfetti zunächst versuchen, die Angelegenheit mit dem Zahlungsdienstleister durch die dafür vorgesehen Dispute-Resolution-Verfahren zu lösen, um einen endgültigen Zahlungsausfall zu vermeiden. Der Anbieter ist verpflichtet, konfetti hierbei zu unterstützen und insbesondere erforderliche Informationen bereit zu stellen. Bleibt die Dispute-Resolution erfolglos, kommt der Anbieter für den Zahlungsausfall auf. konfetti erhält dabei keine Provision. Sofern bereits Zahlungen durch konfetti an den Anbieter geleistet wurden, werden Zahlungsausfälle als Negativ-Guthaben auf dem für den Anbieter geführten Konto (§ 7) vermerkt. Wird durch einen Endkunden eine fehlerhafte Buchung getätigt, kann konfetti vorbehaltlich entsprechender Verfügbarkeit das Datum, die Uhrzeit oder die Personenzahl für eine Buchung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung ändern. Der Anbieter darf die Erbringung der Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von konfetti an Subunternehmer vergeben.
§ 6 Leistungsstörungen im Vertrag (1) Der über die Plattform abgeschlossene Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und dem Endkunden zustande. (2) Nach Abschluss des Vertrags auftretende Leistungsstörungen werden zwischen dem Anbieter und dem Endkunden abgewickelt, sofern konfetti es nicht bereits übernommen hat.
§ 7 Abwicklung von Zahlungen (1) konfetti führt für die Anbieter jeweils Konten bei einem lizensierten Zahlungsdiensteanbieter zur Entgegennahme, Verwaltung und Auskehrung von Zahlungen von Endkunden auf Event-Buchungen. Negative Buchungen, Rückbuchungen, die gemäß § 8 geschuldeten Provisionen, wirksam vereinbarte Plattformgebühren nach § 8a, Servicegebühren, Rückbelastungen sowie sonstige unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte fällige Forderungen von konfetti aus der Zusammenarbeit werden im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt. konfetti stellt Abrechnungsübersichten des Zahlungsdiensteanbieters über diese Konten zur Verfügung, aus der sich die einzelnen Buchungen, eingegangene Beträge, etwaige Abzüge für Provisionen, Rückerstattungen o.ä., sowie vereinnahmte Steuern ergeben. Guthabensalden werden einmal pro Monat an den Anbieter ausgezahlt. Dabei werden die gem. § 8 geschuldeten Provisionen vom Auszahlungsbetrag abgezogen. (2) Der Anspruch auf Auszahlung der Zahlungen aus Event-Buchungen wird mit Anfang des Folgemonats fällig, in dem ein Event stattgefunden hat. (3) Der Ausgleich der Konten erfolgt zum Monatsende. Guthabensalden werden durch konfetti an den Anbieter ausgezahlt. Fällige Forderungen von konfetti, insbesondere Provisionen, wirksam vereinbarte Plattformgebühren nach § 8a, Servicegebühren, Rückbelastungen sowie sonstige unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aus der Zusammenarbeit, können mit Guthaben und Auszahlungsansprüchen des Anbieters verrechnet werden. Ergibt sich nach Verrechnung ein negativer Saldo zulasten des Anbieters, ist der Anbieter verpflichtet, diesen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Abrechnung auszugleichen. konfetti ist berechtigt, offene Beträge mit künftigen Guthaben des Anbieters zu verrechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen. Bei begründetem Bestreiten einer Forderung durch den Anbieter wird der streitige Betrag bis zur Klärung nicht verrechnet. (4) Die Vertragsparteien tragen die jeweils durch das eigene Finanzinstitut anfallenden Transaktionsgebühren selbst.
§ 8 Vergütung (1) konfetti erhält für jeden erfolgreich vermittelten Vertrag eine Provision. Daneben können nach Maßgabe von § 8a Plattformgebühren für die laufende Nutzung des Partner Accounts und der damit verbundenen Plattformleistungen anfallen, sofern der Anbieter einem entsprechenden Partnerplan zugeordnet ist und dies durch ihn bestätigt oder individuell vereinbart wurde. (2) Die Provision von konfetti ist ein Prozentsatz des im Account des Anbieters angegebenen Preises für eine Event-Buchung. Der Anbieter verpflichtet sich, die Höhe der Provision vertraulich zu behandeln. (3) Die Provision ist bei Abschluss des Vertrags fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäß § 7 dieser Anbieter-AGB. Plattformgebühren werden nach Maßgabe des jeweiligen vom Anbieter bestätigten Partnerplans oder einer individuellen Vereinbarung in Textform fällig und abgerechnet. konfetti weist den Anbieter im Partner Account und in der Preis- und Leistungsübersicht in transparenter Form auf die jeweils geltenden Konditionen hin. (4) Wird der Vertrag aus vom Anbieter zu vertretenen Umständen angefochten oder von ihm zurückgetreten, hat konfetti weiterhin Anspruch auf die Provision.
§ 8a Plattformgebühren (1) Die Nutzung des Partner Accounts und der damit verbundenen Plattformleistungen kann den Abschluss eines kostenpflichtigen Partnerplans voraussetzen. Verfügbare Partnerpläne, Preise, Abrechnungszeiträume, Umsatzgrenzen und Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht, die dem Anbieter im Partner Account zugänglich gemacht wird, sowie aus einer etwaigen individuellen Vereinbarung in Textform. Die Zuordnung zu einem kostenpflichtigen Partnerplan und die damit verbundene Entgeltpflicht setzen eine ausdrückliche Bestätigung durch den Anbieter (etwa im Partner Account) oder eine individuelle Vereinbarung in Textform voraus. Für Bestandspartner gilt die Übergangsregelung in § 14a. (2) Die Plattformgebühr vergütet die laufende Nutzung des Partner Accounts und der damit verbundenen Plattformleistungen (insbesondere Listing, Software-, Buchungs- und Abrechnungsfunktionen, Partner Care, Sichtbarkeit auf der Plattform sowie die grundsätzliche Berücksichtigung in passenden Private-Event-Prozessen). Sie fällt zusätzlich zu der in § 8 geregelten Provision an und ist unabhängig von einer einzelnen Buchung. (3) konfetti kann eine kostenlose Testphase, einen kostenlosen Altbestandsstatus oder sonstige Sonderkonditionen gewähren. Ein Anspruch auf dauerhafte kostenlose Nutzung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde. Der Wegfall einer solchen Sonderkondition wird dem Anbieter mit einer Frist von mindestens vier Wochen in Textform angekündigt; ihm steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht nach § 14a zu. (4) Überschreitet der Anbieter nachhaltig die für seinen Partnerplan vorgesehenen Voraussetzungen (insbesondere Umsatzgrenzen oder Nutzungsumfang), kann konfetti die Fortführung der Plattformnutzung von einem Wechsel in einen passenden Partnerplan abhängig machen. konfetti kündigt einen erforderlichen Wechsel mit einer Frist von mindestens vier Wochen in Textform an und benennt dem Anbieter den passenden Plan sowie dessen Konditionen. Im Übrigen erfolgt der Wechsel zwischen Partnerplänen durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters (etwa im Partner Account) oder durch individuelle Vereinbarung in Textform; konfetti zeigt dabei die geltenden Konditionen und das Datum des Wechsels vorab transparent an. Eine einseitige Änderung des zugeordneten Partnerplans durch konfetti ist mit Ausnahme der vorgenannten Konstellation ausgeschlossen. (5) Mit einem Partnerplan ist keine Garantie für bestimmte Buchungen, Umsätze, Anfragen, Private-Event-Anfragen, Rankings, Platzierungen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg verbunden.
§ 9 Stornierung von Buchungen und Inseraten durch konfetti**, Ausschluss von der Plattform** (1) konfetti kann bestehende Buchungen oder andere Angebote ohne Angabe von Gründen stornieren. Ferner können Inserate, Kommentare, Buchungen oder sonstige Beiträge vorab geprüft und ebenfalls ohne Angeben von Gründen nachträglich oder vorab gelöscht, storniert oder gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Anbieter oder Endkunde negativ in Erscheinung tritt. (2) Ebenso können Endkunden oder Anbieter von der zukünftigen Nutzung der Dienste des Betreibers ohne Angaben von Gründen vollständig ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht bei Beendigung eines erforderlichen kostenpflichtigen Partnerplans nach § 8a, ohne dass ein Wechsel in einen anderen geeigneten Plan erfolgt, sowie bei nachhaltigem Zahlungsverzug mit fälligen Forderungen aus der Zusammenarbeit. (3) Sofern bereits durch den Endkunden Zahlungen an konfetti geleistet wurden, das dem Anbieter zustehende Geld noch nicht ausgezahlt wurde und die Erfüllung der Leistung nicht erbracht wurde, werden diese Beträge zurückerstattet. Darüberhinausgehende Schadensersatz- oder Haftungsansprüche gegenüber konfetti bestehen sowohl nicht für Anbieter sowie Endkunden. Hiervon bleiben Ansprüche aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten unberührt. Anbieter können Events, für die noch kein Ticket verkauft wurde, jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Sollten bereits Tickets für ein Event verkauft worden sein oder die Stornierung erst nach dem geplanten Beginn- Datum und der Beginn-Zeit des Events eingehen, so schuldet der Anbieter dem Betreiber eine Servicegebühr von fünfundzwanzig Prozent des Endkundenpreises pro verkauftem Ticket. Die Endkunden können gemäß den Bedingungen stornieren, die von konfetti in den Endkunden-AGB festgelegt wurden.
§ 10 Stornierung von Buchungen durch Endkunden (1) Eine Stornierung durch Endkunden ist für über die Plattform getätigte Eventbuchungen vertraglich nicht möglich. Konfetti ist aber berechtigt und bevollmächtigt, bei eventuellem gesetzlich unabdingbarem Rücktrittsgrund oder im Rahmen einer billigen Kulanzentscheidung im Einzelfall zu Lasten des Anbieters eine Stornierung durchzuführen. Soweit storniert wird, entfällt der Provisionsanspruch. (2) Abweichend von (1) können Gruppenbuchungen (Buchungen für eine Mehrzahl von Teilnehmern, die nicht vollständig direkt über die Plattform erfolgt) storniert werden. Für daraus resultierende Rückerstattungen gilt die folgende Preisstaffelung:
- bis zu 90 Tage vor Event = kostenfrei stornierbar
- bis zu 30 Tage vor Event = 50% Rückzahlung an Kunden
- bis zu 14 Tage vor Event = 25% Rückzahlung an Kunden
- ab 14 Tage vor Event = 0% Rückzahlung an Kunden Der Provisionsanspruch von konfetti ist anteilig.
§ 11 Kundenbeziehungen (1) konfetti fungiert gegenüber den Endkunden als Ansprechpartner für alle auf Inhalt und Durchführung eines Events bezogenen Fragen. Der Anbieter ist verpflichtet, Rückfragen von konfetti innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. (2) Der Anbieter ist alleine für die ordnungsgemäße Durchführung der Events zugunsten des Endkunden verantwortlich. Etwaige Reklamationen sind zwischen dem Anbieter und dem Endkunden abzuwickeln. (3) Anbietern ist die Kontaktaufnahme mit Kunden zu anderen Zwecken als zur Durchführung des Vertrages untersagt. (4) Der Anbieter darf weder direkt noch indirekt (i) einen Kunden dazu auffordern, eine Leistung außerhalb der konfetti Plattform zu buchen, (ii) einen Kunden auf eine andere Website oder Plattform verweisen, einschließlich der eigenen Website oder Plattform des Anbieters, oder (iii) sonstige Maßnahmen ergreifen, um die konfetti Plattform oder die Zahlung der Provision zu umgehen. Wenn potenzielle Kunden, die die Kommunikation über die konfetti Plattform aufgenommen haben, darum bitten, eine Dienstleistung außerhalb der konfetti Plattform zu buchen, wird der Anbieter sie auf die konfetti Plattform verweisen. (5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden muss unter Einhaltung aller anwendbarer Datenschutzvorschriften erfolgen. (6) Sind für ein Event bestimmte Witterungsbedingungen erforderlich, informiert der Anbieter den Endkunden über die am Tag der Eventdurchführung vorliegenden Verhältnisse. Ist die Durchführung eines Erlebnisses aufgrund der Witterungsbedingungen nicht möglich, wird der Termin in Absprache zwischen Anbieter und Endkunde verschoben bzw. umgebucht. Eine Erstattung für Aufwendungen oder Schäden durch konfetti ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 12 Bewertungen Nach Abschluss einer Buchung hat der Kunde die Möglichkeit, die Leistungen auf der konfetti-Plattform mit Hilfe des Bewertungssystems von konfetti zu bewerten. Das Ziel des Bewertungssystems ist es, aussagekräftiges und genaues Feedback zu den Dienstleistungen und dem Anbieter in Bereichen wie Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu sammeln. Die Bewertungen können von jedem Nutzer der konfetti Plattform eingesehen werden. Alle Bewertungsinhalte sind das ausschließliche Eigentum von konfetti oder der jeweiligen konfetti Partei. Der Anbieter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von konfetti keine Bewertungen der konfetti Plattform verwenden oder verbreiten. Kundenrezensionen werden von konfetti nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Dem Anbieter ist es untersagt, das Bewertungssystem in irgendeiner Weise zu manipulieren, z.B. eine Bewertung über Dienstleistungen zu schreiben oder einen Dritten damit zu beauftragen.
§ 13 Haftung (1) Im Verhältnis zwischen den Parteien haftet der Anbieter für alle Schäden, die gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Zuge der Durchführung oder durch die Nichtdurchführung von Events entsteht. (2) konfetti haftet nicht für Schäden, die sich aus ungenauen, veralteten oder sonst wie inkorrekten Angaben in den von Anbietern eingestellten Events ergeben (vgl. § 4). (3) Im Übrigen haftet konfetti a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) für andere als unter a) genannte Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen c) für Schäden, die nicht unter Buchstaben a) oder b) fallen und auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruhen, auf deren Erfüllung der Endkunde vertrauen konnte, weil sie für den Vertrag wesentlich ist (sog. Kardinalspflicht); insoweit ist der Schadensersatz jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Freistellung: Der Anbieter stellt konfetti von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Anbieter-AGB oder gesetzlicher Vorschriften durch den Anbieter geltend gemacht werden, insbesondere aufgrund unzulässiger Inhalte, fehlender behördlicher Genehmigungen, fehlerhafter steuerlicher Angaben, Verletzungen von Informationspflichten oder sonstiger rechtswidriger Handlungen des Anbieters. Der Anbieter ersetzt konfetti sämtliche hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten.
§ 14 Beendigung der Zusammenarbeit Anbieter können die Zusammenarbeit mit konfetti jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestätigte Buchungen sind wie vereinbart durchzuführen. Erfolgt eine Durchführung nicht, ist konfetti berechtigt, die vereinbarte Provision sowie zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist die Veröffentlichung weiterer Angebote auf der Plattform nicht mehr zulässig. Offene Forderungen und Verpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt. Beendet der Anbieter einen erforderlichen kostenpflichtigen Partnerplan, ohne in einen anderen geeigneten Plan zu wechseln, ist konfetti berechtigt, mit Wirksamwerden der Beendigung die Veröffentlichung weiterer Angebote auf der Plattform einzuschränken oder zu deaktivieren. konfetti weist den Anbieter hierauf vor Wirksamwerden der Beendigung in Textform hin. Bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt und sind wie vereinbart durchzuführen. Offene Provisionen, Plattformgebühren, Servicegebühren, Rückbelastungen und sonstige Forderungen bleiben von der Beendigung unberührt.
§ 14a Vertragsänderungen (1) konfetti kann diese Anbieter-AGB sowie die Preis- und Leistungsübersicht aus sachlichen Gründen, insbesondere zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, des Funktionsumfangs der Plattform oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, ändern. Änderungen werden dem Anbieter spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. (2) Widerspricht der Anbieter den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Dies gilt auch für die erstmalige Einführung oder Änderung von Plattformgebühren nach § 8a, soweit die Voraussetzungen des § 308 Nr. 5 BGB nach Abs. 1 eingehalten sind. (3) Widerspricht der Anbieter form- und fristgerecht, ist konfetti berechtigt, die Zusammenarbeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform zu beenden. Bei Einführung oder Änderung einer Plattformgebühr nach § 8a steht zudem dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu, das er binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung ausüben kann; bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der bisherige Status erhalten und bereits bestätigte Buchungen sind wie vereinbart durchzuführen.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.