Steuerfreie Mitarbeitergeschenke: Sachzuwendungen und Gehaltsextras als Benefits

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke: Sachzuwendungen und Gehaltsextras als Benefits

konfetti Redaktion
Aktualisiert am Fr. 26. Jul 2024

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke - Das Wichtigste in Kürze:

  • Sachbezüge dürfen monatlich bis zu einer Freigrenze in Höhe von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter verschenkt werden. Dazu gehören Waren, Dienstleistungen und Gutscheine.
  • Anlassbezogen (z. B. zum Geburtstag oder zur Hochzeit) können Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei gewährt werden.
  • Weitere steuerfreie Mitarbeiterbenefits wie beispielsweise ein Dienstwagen, oder -fahrrad oder Essenszuschläge unterliegen gesonderten Regelungen.
  • Bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie im Wert von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.

Sachzuwendungen in Form von Mitarbeitergeschenken können sich positiv auf die Motivation der Arbeitnehmer auswirken und die Bindung an das Unternehmen stärken. Arbeitnehmer sollten sich damit auseinandersetzen, wie sie steuerfreie Zuwendungen optimal für sich nutzen können. Steuerfreie Sachleistungen sind attraktive Gehaltsextras, die Vorteile für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bieten: Beide sparen an Sozialversicherungsbeiträgen und Angestellte ebenso an Steuern.

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Wann ist ein Mitarbeitergeschenk steuerfrei?

Über Sachzuwendungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei Gehaltsextras zukommen lassen. Anstelle einer Geldzahlung erhalten Mitarbeiter eine Dienstleistung oder eine Ware. Typische Beispiele für derartige Sachzuwendungen sind Gutscheine, Veranstaltungstickets oder die Bezuschussung eines Dienstfahrrads.

Wie viel dürfen steuerfreie Mitarbeitergeschenke kosten?

Seit 2022 liegt der Freibetrag für steuer- und sozialversicherungsfreie Mitarbeitergeschenke bei 50 Euro. Bis zu dieser Reform lag die Freigrenze bei 44 Euro.

Tipp: Beachtet unbedingt, dass auch Versandkosten einer Ware als Leistung gegenüber den Arbeitnehmer gelten und entsprechend in die Kosten einkalkuliert werden müssen.

Durch einen effizienten Einsatz der Arbeitgeberzuschüsse können sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern netto mehr resultieren. Einige Zuschüsse müssen von Arbeitnehmern zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, damit die Zuwendung als steuerfrei gewertet werden kann. Dies gilt jedoch nicht für alle Mitarbeitergeschenke.

Gut zu wissen: Geldgeschenke der Chefin an die Mitarbeiter gelten als Barlohn und müssen dementsprechend versteuert werden.

Mitarbeitergeschenk
Steuerrecht
Waren und Dienstleistungen
Monatliche Freigrenze in Höhe von 50 Euro
Geldzahlung
Steuerpflichtig (Eine Ausnahme ist die Inflationsausgleichsprämie 2024)

Was können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken?

Waren der eigenen Firma steuerfrei an Mitarbeiter verschenken

Für eigens hergestellte Produkte und Dienstleistungen der Firma existiert ein Personalrabatt-Freibetrag in Höhe von 1.080 Euro pro Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG). Wird der Freibetrag eingehalten, müssen Sozialversicherung und Lohnsteuer nicht gezahlt werden.

Gutscheine steuerfrei an Mitarbeiter verschenken

Gutscheine im Wert von bis zu 50 Euro können monatlich steuerfrei an Mitarbeiter verschenkt werden.

Die monatliche Freigrenze in Höhe von 50 Euro sollte nicht überschritten werden. Bei der Berechnung werden alle geleisteten Sachzuwendungen zu einem Wert addiert. Überschreitet dieser Wert die Freigrenze, werden Lohn- und Sozialsteuer für den gesamten Beitrag abgeführt. Arbeitnehmer dürfen selbst Zuzahlungen leisten, um die Grenze in Höhe von 50 Euro einzuhalten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Gutscheine für Mitarbeiter:

  • Gutscheine, die für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können
  • Tankgutscheine
  • Aufladbare Gutscheinkarten

Seit 2020 werden derartige steuerfreie Sachbezüge eindeutig von steuerpflichtigen Geldzahlungen abgegrenzt. Nach Paragraf 8 Abs. 1 Satz 2 EStG gelten als Geldleistungen:

  • Zweckgebundene Geldleistungen
  • Alternative Zahlungsmittel zu Bargeld in Form von Kredit- oder Guthabenkarten
  • Nachträgliche Kostenerstattungen
  • Andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten

Eine Ausnahme bieten Gutscheine, die ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können.

Zu derartigen Gutscheinen gehören:

  • Aufladbare Gutscheinkarten
  • Gutscheine für Einkaufszentren
  • City-Cards

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Gutscheine, die an Mitarbeiter steuerfrei verschenkt werden, dürfen keine Bezahlungsfunktion beinhalten. Eine Bargeldauszahlung darf auch im Umtauschfall nicht möglich sein.

Damit Gutscheine steuerfrei an Mitarbeiter verschenkt werden können, müssen Arbeitgeber Gutscheine zusätzlich zur Lohnauszahlung gewähren.

Drei verschiedene Arten von Gutscheinkarten sind als Sachbezüge für Mitarbeiter erlaubt:

  • Gutscheine mit begrenztem Netzwerk: Gutscheine für Einzelhandelsketten, Läden oder regionale City Cards.
  • Eingeschränkte Warenauswahl: Gutscheine für einzelne Produktkategorien - bspw. Mode, Bücher oder Tankgutscheine.
  • Gutscheine für steuerliche oder soziale Zwecke: Essensgutscheine, Gutscheine für entspannende Maßnahmen wie Meditationsapps.
Tipp: Du bist Dir unsicher, ob Du einen bestimmten Gutschein steuerfrei an Mitarbeiter verschenken kannst? Hole Dir beim Finanzamt zuvor eine Anrufungseinkunft ein.

Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer

Bei Aufmerksamkeiten seitens des Arbeitgebers in Form von Geschenken wie Blumen, Wein oder Büchern liegt die Freigrenze bei 60 Euro brutto.

Für diese Freigrenze sind bestimmte Anlässe erforderlich - wie zum Beispiel ein Geburtstag eines Mitarbeiters, ein Mitarbeiterjubiläum, die Trauung, die Geburt eines Kindes, eine Promotion, eine Beförderung, die Rückkehr aus der Elternzeit oder nach längerer Krankheit.

Anlassbezogen darf eine Sachleistung in Höhe von bis zu 60 Euro zusätzlich zur 50-Euro-Freigrenze gewährt werden. Finden mehrere Anlässe in einem Monat statt, sind auch mehrere Geschenke an Mitarbeiter in einem Monat erlaubt. Es spielt keine Rolle, ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Waren, Warengutscheine oder Gutscheine mit einem Geldbetrag schenken. Lediglich Bargeld darf nicht steuerfrei verschenkt werden.

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Steuerfreie Zuwendungen für Sport und Gesundheit

Sowohl die Mitarbeiter selbst als auch das Unternehmen freuen sich über Gesundheit und Motivation. Genau aus diesem Grund ist die finanzielle Bezuschussung einer Fitnessstudio- oder Sport-Club-Mitgliedschaft eine besonders beliebte Zuwendungen. Die Freigrenze beträgt 50 Euro.

Zertifizierte Gesundheitskurse können in Höhe von bis zu 600 Euro pro Jahr je Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Genehmigt die Firma dem Arbeitnehmer einen größeren Förderungsbetrag, muss nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, versteuert werden.

Personen von unten beim Yoga

Jobticket oder Bahncard als steuerfreies Benefit

Eine Firma kann ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte gewähren. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, ob sie Monats- oder Jahrestickets zur Verfügung stellen und diese kostenfrei oder vergünstigt anbieten.

Wird das Jobticket zusätzlich zum Lohn gestellt, gilt dieses als steuerfrei.

Dienstwagen oder Dienstrad steuerfrei bezuschussen

Firmenwagen gelten als beliebte Gehaltsextras. Kommt der Dienstwagen auch privat zum Einsatz, muss der geldwerte Vorteil versteuert und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Dienstfahrräder können Mitarbeitern ebenso steuer- und beitragsfrei übergeben werden. Erhalten Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung von Steuern befreit (§ 3 Nr. 37 EStG).

Wird das Dienstfahrrad allerdings über eine Gehaltsumwandlung abbezahlt, ist dies nicht steuerfrei. Dennoch gibt es auch bei dieser Finanzierungsform Vorteile.

Betreuungskosten für Kinder

Zuschüsse zu Kindergärten, Kitas oder für Tagesmütter für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Als Bedingung müssen diese Zuwendungen zusätzlich zum Lohn gezahlt werden.

Steuerfreie Zuwendungen für Essen

Mitarbeiterinnen zahlen einen amtlichen Sachbezugswert, der jährlich festgelegt wird, sodass vergünstigtes Essen steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Ein beliebtes Beispiel ist die firmeneigene Kantine.

Zudem haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern Essenzuschüsse über Restaurantschecks oder Essensmarken zu gewähren.

Computer oder Handy für Arbeitnehmer

Smartphones oder Laptops der Firma dürfen nach Vereinbarung auf Arbeit und auch privat steuerfrei eingesetzt werden.

Erhalten Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber einen Laptop oder ein Handy zur privaten Nutzung, zahlt der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Lohnsteuer und keine Sozialabgaben.

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke 2024: Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro

Einmalige, steuerfreie Zahlungen einer Firma an Mitarbeiter sind in der Regel nicht möglich. Jedoch wurde im Oktober 2022 die Inflationsausgleichsprämie beschlossen, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Angestellten, zusätzlich zum Lohn einen Geldwert von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu überweisen. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Was für Vorteile haben steuerfreie Mitarbeitergeschenke?

Mitarbeitergeschenke steigern sowohl die Motivation als auch die Bindung der Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber. Zusätzlich tragen Mitarbeiterbenefits und eine erhöhte Mitarbeitermotivation zu einem positiven Image einer Firma bei.

Einige Vorteile steuerfreier Mitarbeitergeschenke im Überblick:

  • Haltet Ihr Euch an die gesetzlichen Vorgaben, sind Geschenke für Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Mit passenden Mitarbeitergeschenken fühlen sich Mitarbeiterinnen wertgeschätzt, was wiederum die Leistung verbessert.
  • Mitarbeiterbenefits tragen zu einer starken Arbeitgebermarke bei. Mitarbeiter tragen das positive Image des Unternehmens nach außen und motivieren Top-Arbeitnehmer, sich ebenfalls zu bewerben.