
Betriebsausflug: Ist ein Betriebsausflug Arbeitszeit?
- Betriebsausflug - Definition: Was ist ein Betriebsausflug?
- Zählt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit?
- Gilt die Zeit nach der Arbeitszeit oder am Wochenende bei einem Betriebsausflug als Überstunden?
- Wie ist die Versicherung bei einem Betriebsausflug rechtlich geregelt?
- Müssen Arbeitnehmer an einem Betriebsausflug teilnehmen?
- Braucht man ein Attest, wenn man zum Betriebsausflug krank ist?
- Betriebsausflug – Kosten: Wer zahlt den Betriebsausflug?
Betriebsausflug - Das Wichtigste in Kürze:
- Betriebsausflug an einem regulären Arbeitstag: Zählt als Arbeitszeit, normale Bezahlung, keine Nacharbeit nötig.
- Betriebsausflug außerhalb der regulären Arbeitszeit: zählt nicht als Arbeitszeit, Teilnahme erfolgt freiwillig in der Freizeit, kein automatischer Lohnanspruch.
- Überstunden? Eine Verlängerung des Ausflugs über die reguläre Arbeitszeit hinaus wird nicht als Überstunden vergütet.
- Teilnahmepflicht? Betriebsausflüge sind grundsätzlich freiwillig. Wer nicht mitkommt, arbeitet regulär.
Betriebsausflug - allein das Wort sorgt bei vielen Beschäftigten für Vorfreude auf ein Tag voller Teambuilding. Doch genauso oft kommt die Frage auf: Zählt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit oder müssen Mitarbeitende dafür Überstunden opfern? Was ist, wenn der Betriebsausflug außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, etwa am Abend oder am Wochenende? Und kann der Chef die Teilnahme verpflichtend machen? Wir zeigen, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen und was gilt, wenn der nächste Betriebsausflug ansteht.

Betriebsausflug - Definition: Was ist ein Betriebsausflug?
Ein Betriebsausflug (oder auch Firmenausflug) ist eine vom Arbeitgeber organisierte gemeinsame Unternehmung außerhalb des üblichen Arbeitsorts. Meist handelt es sich um einen eintägigen Ausflug oder ein Teamevent, an dem die gesamte Belegschaft oder einzelne Abteilungen gemeinsam mit Vorgesetzten teilnehmen.
Ziel einer solchen betrieblichen Veranstaltung ist es, das Betriebsklima zu verbessern, den Zusammenhalt im Team zu stärken und den Mitarbeitenden für ihre Arbeit zu danken.
Typische Beispiele für Betriebsausflüge:
- Kulinarische Erlebnisse: Kochkurse oder Streetfood-Touren
- Kreative Events: Malkurse, Töpferkurse oder DIY-Projekte
- Actionreiche Events: Escape Rooms oder Outdoor Challenges
- Teambuilding Maßnahmen: Improtheater, Krimidinner oder Quiz-Shows
Wichtig: Ein Betriebsausflug ist in der Regel freiwillig – das heißt, die Belegschaft soll eingeladen werden, aber niemand wird gezwungen mitzukommen.
Ein Betriebsausflug ist vergleichbar mit anderen betrieblichen Events wie der Weihnachtsfeier oder dem Sommerfest.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Betriebsausflug um eine sogenannte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Diese wird von Unternehmen initiiert und dient dem Zweck, das Miteinander der Kollegen sowie die Bindung an das Unternehmen zu fördern.
Zählt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit?
Grundsätzlich gilt: Findet der Betriebsausflug während der regulären Arbeitszeit an einem normalen Arbeitstag statt, dann wird die Teilnahme als Arbeitszeit anerkannt. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer die eigentlich geplante Arbeitszeit nicht nachholen und erhalten ihr Gehalt. Lohnfortzahlung ist also gewährleistet, da der Ausflug quasi Arbeitszeit statt der üblichen Tätigkeit ist.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet hier den Rahmen: Es definiert Arbeitszeit als die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit (ohne Pausen) – ein vom Arbeitgeber angeordneter Betriebsausflug innerhalb der üblichen Arbeitsstunden fällt darunter und wird wie normale Arbeit vergütet. Auch andere betriebliche Veranstaltungen, wie etwa eine Betriebsfeier (z.B. die Weihnachtsfeier), zählen innerhalb der üblichen Arbeitszeit als Arbeitszeit.
Anders sieht es aus, wenn der Ausflug über die normale Arbeitszeit hinausgeht oder nicht an einem regulären Arbeitstag stattfindet. Findet der Betriebsausflug außerhalb der Arbeitszeit (etwa abends, nach Feierabend) oder an einem Wochenende oder Feiertag statt, dann gilt er in der Regel nicht als vergütungspflichtige Arbeitszeit. In diesem Fall nehmen die Mitarbeiter in ihrer Freizeit an der Veranstaltung teil. Der Arbeitgeber kann zwar freiwillig Ausgleich gewähren (z. B. einen anderen freien Tag als Kompensation), ist rechtlich aber nicht dazu verpflichtet.
Überstunden fallen normalerweise nicht an: Dauert der Betriebsausflug länger als ein normaler Arbeitstag, können die darüber hinausgehenden Arbeitsstunden nicht als Überstunden geltend gemacht werden. Das heißt, wird nach dem offiziellen Programm beispielsweise noch bis in die Nacht gefeiert, zählt die zusätzliche Zeit nicht Arbeitszeit.
Im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann ausdrücklich festgelegt sein, wie Betriebsausflüge gehandhabt werden. Meist wird jedoch, sofern nicht anders vereinbart, die gängige Praxis angewandt.
Wie ist die Zeiterfassung für Teilzeit bei einem Betriebsausflug geregelt?
Besonders bei Teilzeitkräften stellt sich die Frage, wie die Stunden angerechnet werden. Die Antwort: Teilzeit-Beschäftigte bekommen in der Regel nur ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gutgeschrieben – alles darüber hinaus gilt als freiwillige Teilnahme.
Arbeitet ein Angestellter normalerweise z.B. nur bis mittags (4 Stunden am Tag) und der Betriebsausflug erstreckt sich über den ganzen Tag, so werden dennoch nur die 4 Stunden als Arbeitszeit bezahlt. Keine Überstunden oder zusätzliche Vergütung für den Nachmittag, denn das würde den Teilzeit-Mitarbeiter besserstellen als seine Vollzeit-Kollegen, was gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde.
Gilt die Zeit nach der Arbeitszeit oder am Wochenende bei einem Betriebsausflug als Überstunden?
Nein – die Zeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus für einen Betriebsausflug aufgewendet wird, gilt nicht als Überstunde im arbeitsrechtlichen Sinne.
Einige Beispiele:
- Endet der offizielle Teil des Ausflugs um 17 Uhr, und einige Kollegen bleiben danach noch länger zusammen sitzen, so zählt die Zeit nach 17 Uhr nicht mehr als Arbeitszeit.
- Findet der Betriebsausflug am Wochenende oder an einem eigentlich freien Tag statt, so nehmen die Mitarbeiter in ihrer Freizeit daran teil – folglich entstehen keine Überstunden und es besteht kein Lohnanspruch für diese Zeit.
Wie ist die Versicherung bei einem Betriebsausflug rechtlich geregelt?
Ein wichtiger Punkt bei betrieblichen Events ist der Unfallschutz. Gute Nachricht: Während eines offiziellen Betriebsausflugs sind die Teilnehmer gesetzlich unfallversichert.
Das bedeutet, erleidet ein Arbeitnehmer während eines Ausflugs einen Unfall oder verletzt sich, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung – genauso, wie wenn der Unfall während der Arbeitszeit passieren würde. Ein Unfall auf dem Betriebsausflug zählt als Arbeitsunfall. Auch der Hin- und Rückweg von und zu der Veranstaltung ist abgedeckt, sofern es der direkte Weg ist.
Allerdings knüpft der Versicherungsschutz an einige Voraussetzungen an:
- Initiative des Arbeitgebers: Der Ausflug muss seitens des Unternehmens bzw. Arbeitgebers organisiert oder gebilligt sein.
- Teilnahme der Unternehmensleitung: Idealerweise nimmt die Firmenleitung oder ein Abteilungsleiter an der Veranstaltung teil.
- Offen für alle Mitarbeiter: Alle Betriebsangehörigen bzw. Abteilungsangehörigen müssen eingeladen sein.
- Gemeinschaftlicher Zweck: Der Zweck der Veranstaltung muss erkennbar im betrieblichen Miteinander liegen.
Müssen Arbeitnehmer an einem Betriebsausflug teilnehmen?
Nein, die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist freiwillig. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht zwingen, an einer solchen Freizeitaktivität teilzunehmen.
Gerade außerhalb der Arbeitszeit – etwa am Wochenende oder abends – kann der Arbeitgeber die Belegschaft nicht verpflichten, an einer Firmenveranstaltung teilzunehmen. Ein Betriebsausflug ist keine dienstliche Pflichtveranstaltung, sondern eine freiwillige Maßnahme für Teambuilding. Wer also nicht mit will, darf den Betriebsausflug offen ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wer nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchte, der während der Arbeitszeit stattfindet, muss stattdessen regulär arbeiten. Schließlich besteht während der Arbeitszeit eine Arbeitspflicht.
Was der Arbeitgeber nicht darf, ist, Zwangsurlaub für Ausflugsverweigerer anzuordnen.
Braucht man ein Attest, wenn man zum Betriebsausflug krank ist?
Erkrankt ein Mitarbeiter am Tag des Betriebsausflugs, gilt das arbeitsrechtlich genauso wie an einem regulären Arbeitstag. Die Krankmeldung läuft wie gewöhnlich ab. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich beim Arbeitgeber krankmelden und – sofern im Betrieb üblich – ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) vorlegen. Fordert der Arbeitgeber üblicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt ein ärztliches Attest, gelten dieselben Regelungen.
Betriebsausflug – Kosten: Wer zahlt den Betriebsausflug?
Wer trägt die Kosten für Essen, Getränke, Eintrittsgelder oder Aktivitäten beim Betriebsausflug? In der Praxis übernimmt häufig der Arbeitgeber die gesamten Kosten des Betriebsausflugs.
Allerdings gibt es keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, alle Kosten zu übernehmen. Theoretisch kann der Arbeitgeber eine Kostenbeteiligung der Mitarbeiter vereinbaren. Wichtig ist, dass so etwas im Voraus klar kommuniziert wird.
In Deutschland gibt es außerdem einen steuerlichen Aspekt: Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind bis 110 Euro (brutto) pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt pro Veranstaltung, maximal für zwei Veranstaltungen im Jahr. Alles Weitere hierzu erfährst Du in unserem Magazinbeitrag “Betriebsfeier steuerlich absetzen”.

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